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   OLG Koblenz, 01.06.1995 - 1 Ws 296/95   

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https://dejure.org/1995,5043
OLG Koblenz, 01.06.1995 - 1 Ws 296/95 (https://dejure.org/1995,5043)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.06.1995 - 1 Ws 296/95 (https://dejure.org/1995,5043)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juni 1995 - 1 Ws 296/95 (https://dejure.org/1995,5043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besondere Bedeutung des Falles; Anklage bei der Strafkammer; Gerichtliche Nachprüfung; Hauptverfahren; Eröffnungsbeschluß; Schöffengericht

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.1995 - 1 Ws 296/95
    Um der Strafkammer diese Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, hat die Staatsanwaltschaft bei der Erhebung der Anklage die Umstände anzugeben, in denen sie die besondere Bedeutung des Falles erblickt, sofern diese nicht offensichtlich sind (vgl. BVerfGE 9, 223, 229).
  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Der zuständigen Strafkammer obliegt die nach § 76 Abs. 2 GVG zu treffende Entscheidung über ihre Besetzung in der Hauptverhandlung (vgl. OLG Koblenz wistra 1995, 282; Meyer-Goßner aaO § 76 GVG Rdn. 4 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99

    Falschbeurkundung im Amt durch Notar

    Die nach § 76 Abs. 2 GVG zu treffende Entscheidung über die Besetzung obliegt der Strafkammer (vgl. OLG Koblenz wistra 1995, 282).
  • OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15

    Strafverfahren: Zuständigkeit der großen Strafkammer beim Tatvorwurf der

    Dabei kann die besondere Bedeutung namentlich durch das Ausmaß der Rechtsverletzung und die Auswirkungen der Straftat begründet werden; sie schließt aber auch Delikte ein, bei denen der Verletzte eine hervorgehobene Stellung im öffentlichen Leben bekleidet (OLG Koblenz, Beschl. v. 01.06.1995, Az. 1 Ws 296/95, bei juris), insbesondere dann, wenn dadurch der Unrechtsgehalt der Tat erhöht wird (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 01.11.1994, Az. 1 Ws 288/94), oder denen ein besonderes öffentliches Interesse oder eine mehr als regionale mediale Aufmerksamkeit zuteil wird (KK-Kissel, a. a. O; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 24 GVG, Rdnr. 8).
  • KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04

    Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher

    Nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Anklage zum Landgericht zu erheben, wenn sich im Vergleich mit gleichartigen Straffällen die Strafsache aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt und deshalb von besonderer Bedeutung ist (vgl. OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 403; OLG Koblenz wistra 1995, 282; OLG Zweibrücken NStZ 1995, 357; Kissel, GVG 3. Aufl., § 24 GVG Rdn. 9; Siolek in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl., § 24 GVG Rdn. 17; Meyer-Goßner, § 24 GVG Rdn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2001 - 1 Ws 151/01

    Voraussetzungen für das Vorliegen der besonderen Bedeutung der Sache im Rahmen

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